AGB
MIKS GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der MIKS GmbH, Behringstr. 28a, 22765 Hamburg (nachstehend: „MIKS“ oder „wir“) und deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Einbeziehung abweichender Bedingungen oder Vertragsangebote des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind. MIKS bietet Leistungen mit Schwerpunkt in der Konzeption und Gestaltung temporärer Architektur für Messeauftritte sowie in der Konzeption und Gestaltung für Festeinbauten wie z.B. Shops, Showrooms, Gastronomie- und Büroräume sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen an.
I. Grundlagen
1. Der Vertrag über die Leistung von MIKS kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch die Annahme eines verbindlichen Kundenangebots durch uns zustande. Vertragsgegenstand ist dabei – ausschließlich – die jeweils vereinbarte Leistung.
2. MIKS schuldet eine fachgerechte Ausführung. Die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten, nicht aus dem Auftrag selbst hervorgehenden Zweck bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§126 b BGB). Im Rahmen des Auftrags besteht für MIKS hinsichtlich künstlerischer bzw. gestalterischer Elemente Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist. Abgesehen von der Leistung selbst ist die Erzielung eines darüber hinaus gehenden wirtschaftlichen Erfolges (z.B. Besucherzahlen, Erträge, Umsätze oder Markterfolg) nicht geschuldet. Die Einbeziehung von technischen, inhaltlichen oder logistischen Anforderungen des Kunden oder sonstigen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben schulden wir nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. Soweit die Parteien über Materialien und Ausführung keine ausdrückliche Regelung getroffen haben, schuldet MIKS eine Leistung mittlerer Art und Güte unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Leistungsgegenstands.
4. Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung nach Vertragsschluss bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.
5. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er uns dies spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen.
6. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MIKS. Der Versand bzw. Transport von Gegenständen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war.
7. Die Aufbewahrung von Unterlagen und Daten des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet MIKS nicht. MIKS vom Kunden überlassene Sachen werden vom Kunden versichert, insbesondere gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haften wir nur im nach diesen Geschäftsbedingungen definierten Umfang und nur bis zur Höhe des Materialwertes.
8. Wir geraten nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.
9. Sofern wir für den Kunden Konzeptionsleistungen erbringen (also z.B. die Erstellung von Konzepten, Skizzen oder Entwürfen), hat der Kunde die Vergütung für diese Leistung auch dann zu entrichten, wenn
er das Konzept nicht umsetzen möchte. Rechte des Kunden wegen Leistungsstörungen bleiben unberührt.
10. Garantien im Rechtssinne durch MIKS liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.
II. Ausführung und Fremdleistungen
1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für unsere Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
2. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von MIKS zu leistende Vergütungen (Fremdkosten) kann MIKS Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen. Gleiches gilt für sonstige Kosten und Auslagen, die aufgrund der Vorgaben bzw. Wünsche des Kunden für die jeweilige Produktion entstehen (z.B. Miet-, Reise-, Transport-, Unterbringungskosten).
3. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung schuldet MIKS lediglich die Leistungen in den Bereichen Konzeption und Design des jeweiligen Objekts und nicht die Lieferung des Materials bzw. den Aufbau. Sofern MIKS vereinbarungsgemäß den Aufbau organisiert, haftet MIKS nicht für die Leistung der für den Aufbau herangezogenen Unternehmen, sofern MIKS nicht ausdrücklich als Generalunternehmer oder Schuldner der Lieferung/Bauleistung benannt ist.
III. Mitwirkungspflichten
1. Der Kunde hat MIKS alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und MIKS bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
2. Der Kunde ist für die Schaffung der logistischen und rechtlichen Erfordernisse sowie für die Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen (z.B. Feuerschutz, Baurecht, arbeitsrechtliche Bestimmungen) für die Leistung von MIKS verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Strom- und Wasserversorgung, ausreichende Anlieferungs- und Parkflächen, die Beschaffung erforderlicher Erlaubnisse und Genehmigungen (z.B. seitens Behörden, Objekteigentümern, Nachbarn) sowie für die Koordination der Tätigkeit von MIKS mit anderen Gewerken. MIKS unterstützt den Kunden gerne mit allen für MIKS ersichtlichen Anforderungen, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine derartige Beratungsleistung.
3. Der Kunde übergibt MIKS nur solche Vorlagen und einzubeziehende Materialien (insbesondere Vorlagen, Muster, Zeichnungen, Konzeptionen), deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt sicher, dass alle aus der Sphäre des Kunden stammenden Mitwirkungen von MIKS vertragsgemäß verwendet werden können (insbesondere hinsichtlich des Urheberrechts des Architekten). Der Kunde stellt MIKS im Umfang dieser Ziff. 3. von allen Ansprüchen und Rechten Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im gesetzlichen Umfang.
4. MIKS berücksichtigt die Vorgaben und Wünsche des Kunden im jeweils vereinbarten Umfang. Mängel und Einschränkungen der Leistung, die sich daraus ergeben, dass MIKS eine Vorgabe des Kunden umsetzt, gelten nicht als von MIKS zu vertreten. Der Kunde anerkennt, dass ihm aus derartigen Umständen weder Ansprüche auf Zurückbehaltung, Minderung, Schadensersatz oder sonstiger Art entstehen. MIKS
wird den Kunden bei erkannten Leistungsgefahren aufgrund von Kundenvorgaben informieren.
5. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen von MIKS sowie der ihm übergebenen Zwischenergebnisse in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. MIKS ist berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussage- kräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche.
6. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Leistungsergebnis vorliegt.
7. Die rechtzeitige Bereitstellung vereinbarter Mitwirkungen und die Vornahme notwendiger Mitwirkungshandlungen des Kunden ist eine wesentliche Vertragspflicht.
IV. Termine und Wetterrisiko
1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist – im Folgenden vereinfachend „Liefertermin“ genannt – wird nach demvoraussichtlichen Leistungsvermögen von MIKS vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung
und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von MIKS zu vertretende Nicht Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch MIKS – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn die Liefer-/Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist.
2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache nicht im Verantwortungsbereich von MIKS, kann MIKS auch die Vergütung diesesMehraufwands verlangen.
V. Nutzungsrechte
1. MIKS räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis)
ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem jeweiligen Auftrag abgegolten. Weitergehende Nutzungen, insbesondere eine Mehrfachnutzung, die Verwendung in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedürfen einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Die Übertragung von Nutzungsrechten sowie die Unterlizenzierung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Ein Recht zur weiteren kommerziellen Verwertung (z.B. Überlassung an Dritte im Rahmen von Franchisekonzepten sowie die Bereitstellung als Vorlage) ist nur eingeräumt, wenn dies schriftlich mit uns vereinbart wurde.
2. Nachahmungen der Leistungen oder Entwürfe von MIKS sind unzulässig. Alle Rechte an nicht dem Leistungsergebnis zugehörigen Zwischenschritten (also insbesondere an Entwürfen, Vorschlägen, Mustern Ausschreibungsunterlagen usw.) verbleiben bei MIKS.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, von MIKS gelieferte/bereitgestellte Leistungen mehrfach zu verwenden, soweit die Mehrfachnutzung nicht ausdrücklich im Rahmen der Beauftragung Vertragsbestandteil wird. Dies gilt beispielsweise für die Nutzung eines Shop-Konzeptes in mehreren Geschäften oder die Überlassung an verbundene oder nicht verbundene Dritte.
4. Urheberbenennungen auf Unterlagen und sonstigen Materialien von MIKS dürfen nicht entfernt oder geändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, MIKS in angemessener Weise als Urheber des Werkes zu nennen. Auf sämtlichen körperlichen Vervielfältigungsstücken (Datenträger, Skizzen, Modelle, Konzeptunterlagen) ist ein sichtbarer Urhebervermerk anzubringen.
5. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei sämtliche weiteren Ansprüche und Rechte von MIKS unberührt bleiben. Die Mindestvergütung beträgt die für die Nutzung nach den Regelsätzen von MIKS zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütung bzw. – sofern eine solche Vergütung nicht vorgesehen ist – eine angemessene Vergütung, wobei die angemessene Vergütung im Zweifel nach einem für die jeweilige Leistung zum Zeitpunkt der Nutzung anwendbaren Vergütungstarif (z.B. dem jeweils geltenden Vergütungstarif Design des AGD) zu berechnen ist. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, hat er MIKS (zusätzlich) einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % der für die jeweilige Nutzung zu entrichtenden Vergütung zu zahlen. Das Recht von MIKS, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
6. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung vor vollständiger Zahlung ist unberechtigt und unzulässig.
7. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziff. V. finden auch Anwendung, wenn die jeweilige Leistung die urheberrechtliche Gestaltungshöhe nicht erreicht.
8. MIKS ist – auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte – berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen ihrer Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden.
VI. Rechnungsstellung
1. MIKS ist berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. MIKS ist insbesondere berechtigt, bei etwaigen Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den fertiggestellten Leistungsteil zu stellen und ihre Leistungen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Abschlägen bis zur vollständigen Erfüllung einzustellen. In diesem Fall sind Ansprüche und Rechte des Kunden wegen der Leistungseinstellung ausgeschlossen.
2. Alle von uns genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
4. Kann ein Auftrag aus vom Kunden zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden), schuldet der Kunde MIKS für die entfallende Leistung die Vergütung, ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet. Aufgrund des Leistungsabbruchs entstehende Kosten von MIKS sind vom Kunden zu erstatten.
5. Eine Aufrechnung ist nur mit von MIKS anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.
VII. Mängelhaftung
1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden ist MIKS von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. MIKS haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Mustern oder Vorlagen von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel.
3. MIKS haftet nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Leistungsergebnissen durch den Kunden. Eine rechtliche Prüfung oder Kollisionsrecherche schuldet MIKS nicht.
VIII. Sonstige Haftung
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MIKS, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MIKS nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Die Einschränkungen des vorstehenden Abs. 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MIKS wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sowie auch sinngemäß für Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Ersatzvornahme. Unsere Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung für etwaig übernommene Garantien bleiben unberührt.
IX. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nichtberührt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.
4. Stand dieser AGB: 4/2024
Code of Conduct
Neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist noch wichtig, dass wir nach dem code of conduct unseres Verbandes arbeiten